| Wasserwirtschaft

Abgabe für Gewässerschutz

Zum 1. Januar 2013 ist in Rheinland-Pfalz das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt in Kraft getreten. Damit wird für die Wasserentnahme aus rheinland-pfälzischen Gewässern und dem Grundwasser der so genannte Wassercent erhoben.
Wassertropfen; Bild: rlp-Archiv
Der Wassercent dient dem Schutz heimischer Gewässer; Bild: rlp-Archiv

„Die Belastungen sind moderat. Auf jede Bürgerin und jeden Bürger in Rheinland-Pfalz kommen durchschnittlich drei Euro im Jahr zu, die auf ihrer Wasserrechnung ausgewiesen werden“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.

Rheinland-Pfalz ist das 13. Bundesland, das ein Wasserentnahmeentgelt einführt. Die Ministerin betonte: „Der Wassercent geht zu 100 Prozent in Maßnahmen zum Schutz unserer Gewässer und fließt nicht in den allgemeinen Haushalt.“ Die vollständige Zweckbindung der Einnahmen ist bundesweit einmalig. Verwendet werden die Mittel unter anderem für Maßnahmen zur Wasserversorgung, zum Erhalt der Wasserressourcen, zur Abwasserbehandlung oder zur Gewässerrenaturierung im Rahmen der Aktion Blau Plus. Unter Berücksichtigung der auch von der Industrie zu leistenden Zahlungen rechne die Landesregierung mit jährlichen Einnahmen in Höhe von ca. 20 Millionen Euro.

„Wer Wasser nutzt, bezahlt – mit diesem Verursacherprinzip erfüllen wir den Auftrag der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und unterstützen den ressourcenschonenden Umgang mit unseren Gewässern“, sagte Höfken. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichte die Länder, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dieser sei in Rheinland-Pfalz erst bei 27 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen erreicht.

Fragen und Antworten zum Wassercent im pdf-Format:
<link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>www.mulewf.rlp.de/fileadmin/mufv/publikationen/Informationen_zum__Wassecent.pdf

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