Das sagte Ministerpräsident Kurt Beck in einer kleinen Feierstunde zur Unterzeichnung der Vereinbarung zur Übertragung des Eigentums an Anlagen des ehemaligen Westwalls zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Rheinland-Pfalz in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern. Beck erinnerte an seine langjährigen Bemühungen, die Ruinen des Westwalls als Friedensmahnmal für nachkommende Generationen zu erhalten.
„Die Menschen in der Südpfalz haben Krieg und Nazi-Herrschaft gleich zu Beginn von der schlimmsten Seite erlebt. In meinem Heimatort Steinfeld, durch den Hitler den Westwall erbauen ließ, mussten bereits am 1. September 1939 Einwohner ihre Häuser verlassen und wurden obdachlos. Die Bilder einer verwüsteten Landschaft habe ich noch aus meiner frühen Kindheit im Kopf. Wir müssen die Erinnerung daran wach halten mit dem Ziel, politischen und ideologischem Fanatismus nie wieder eine Chance zu geben“, so Ministerpräsident Kurt Beck.
Er verwies aber auch auf die naturschutzfachliche Bedeutung des Westwalls. Beck: „Dies ist zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, denn die Anlagen haben sich zu einem wichtigen Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten entwickelt.“
Auch Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, begrüßte die einvernehmliche Vereinbarung, die nunmehr zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Bund getroffen wurde. „Sie leistet nicht nur einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und Entflechtung der politischen Entscheidungsräume, sondern ermöglicht es dem Land, eine neue, eigenständige Konzeption für die Anlagen zu entwickeln, die der historischen Sensibilität und den ökologischen Interessen Rechnung trägt.“
„Die Anlagen des ehemaligen Westwalls sind Kulturdenkmäler des Landes Rheinland-Pfalz. Für Pflanzen und Tiere, für zahlreiche gefährdete Arten bilden die Relikte der ehemaligen Bunker- oder Stollenanlagen wertvolle Lebensräume. Das sind Gründe genug, uns für den Erhalt einzusetzen“, betonte der rheinland-pfälzische Finanzstaatssekretär Dr. Salvatore Barbaro.
Der Bund zahlt dem Land als Ausgleich für die Anlagen 25 Millionen Euro. Damit kann das Land die Neukonzeption des Westwalls umsetzen. Im Gegenzug ist der Bund künftig nicht mehr für Sicherungsmaßnahmen der Anlagen auf dem Landesgebiet von Rheinland-Pfalz verantwortlich.
Weitere Informationen
Die Rahmenvereinbarung zur Übertragung des Eigentums an Anlagen des ehemaligen Westwalls zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Rheinland-Pfalz können Sie <media _blank rahmenvereinbarung westwall rahmenvereinbarung_westwall.pdf kb>
hier im pdf-Format herunterladen</media>.