Der Vertrag sehe stärkere Beteiligungsrechte für die nationalen Parlamente und für die Landtage vor. Auch für die deutschen Länder und die Kommunen bringe er wesentliche Fortschritte, da die Rechte der EU besser abgegrenzt und kontrolliert werden könnten.
Die Richter in Brünn hatten den EU-Reformvertrag mit dem nationalen Recht für vereinbar erklärt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte bereits am 30. Juni festgestellt, dass dieser Vertrag in vollem Umfang mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.
Beck: „Damit ist ein europaweites Inkrafttreten des Grundlagenabkommens möglich“. Der Prager Präsident Vaclav Klaus hatte zuletzt erklärt, den EU- Reformvertrag bei einem positiven Urteil des Gerichts als letztes Staatsoberhaupt der EU zu ratifizieren.
Ministerpräsident Kurt Beck sagte, besondere Akzente würden auch dadurch gesetzt, dass es künftig neue Strukturen in der EU geben werde. Der Europäische Rat wird künftig einen auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten erhalten. Zudem wird es künftig einen Hohen Beauftragten für die Außenpolitik geben, der die Funktion eines europäischen Außenministers wahrnehmen wird.
Nach Auffassung des Mainzer Regierungschefs kommt es nunmehr darauf an, die verbesserten Handlungsmöglichkeiten des neuen Vertrags entschlossen zu nutzen. „Keine der europäischen Parteienfamilien darf alle europäischen Spitzenämter für sich beanspruchen. Angesichts der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise muss es unser gemeinsames Ziel sein, die größer gewordene EU wieder in ruhigeres Fahrwasser zu führen.“
Beck: EU-Reformvertrag bringt auch Fortschritte für Länder und Kommunen
„Der europäische Reformvertrag stärkt die demokratischen Grundlagen und die Entscheidungsverfahren der Europäischen Union deutlich." Das erklärte Ministerpräsident Kurt Beck, der mit Erleichterung die heutige Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts über den Vertrag von Lissabon zur Kenntnis genommen hat.
