Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der EU- und Kommunalwahl, also bis Freitag, 5. Juni, 18.00 Uhr, beantragt werden. Wenn ein Wahlberechtigter erkrankt, dürfen Wahlscheine auch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Die plötzliche Erkrankung müsse allerdings nachgewiesen sein.
Bruch: Briefwahl rechtzeitig beantragen
Innenminister Karl Peter Bruch hat daran erinnert, die Briefwahlunterlagen für die Abstimmung am 7. Juni zeitig zu beantragen. Dafür eigne sich das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsformular, teilte der Minister am Montag in Mainz mit.
