"Der Wettbewerb ist gut geeignet, die Unterrichtsarbeit inhaltlich zu ergänzen, weiterzuführen und zu bereichern. Wir freuen uns, wenn Schulen am Wettbewerb teilnehmen und damit Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit geben, sich dem Thema 'Recht' kreativ und lebensnah zu nähern", ergänzte Bildungsstaatssekretärin Vera Reiß.
Die Themen der Beiträge können sich mit den Bereichen "Jugendliche als Täter" oder "Jugendliche als Opfer" oder dem Themenkomplexes des "Täter-Opfer-Ausgleichs" befassen.
Der Wettbewerb ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen, der Förderschulen sowie der Berufsbildenden Schulen können teilnehmen. Es sind sowohl Gruppen- als auch als Einzelbeiträge zugelassen.
Um die Einbindung des Wettbewerbs in den Unterricht zu unterstützen und Anregungen zur Bearbeitung dieses fachübergreifenden Querschnittsthemas zu geben, ist eine Handreichung des Pädagogischen Zentrums erschienen, die an alle teilnahmeberechtigten Schulen verschickt wurde.
Informationen:
Die Anmeldung zu dem Wettbewerb soll bis zum 30.10.2009 erfolgen. Der Einsendeschluss ist der 10.02.2010. Wettbewerbsanmeldungen und Beitragseinsendungen erfolgen an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, zu Händen Herrn Dr. Klaus Sundermann, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz. Die Anmeldung kann auch per Fax (06131/16-4005) oder per E-Mail Klaus.Sundermann@mbwjk.rlp.de erfolgen. Über diese Adresse kann auch die erwähnte Broschüre bestellt werden.