In Verbindung mit den neuen Medien gibt es zunehmend Geschäftsmodelle, die die Menschen überfordern oder gezielt in Fallen hineinlocken mit der Konsequenz, dass sie unwissentlich einen Vertrag abschließen. Beispiele für solche Kostenfallen sind Abos für Bundesliga-Ergebnisse, Nachrichten, kostenlose Kochrezepte oder Klingeltöne. Margit Conrad: "Wir erwarten, dass die Bundesregierung den rechtlichen Riegel vorschiebt – auch als Vorreiter Deutschlands in Europa."
Die Verbraucherzentralen gehen pro Monat von bundesweit 22.000 Beschwerden zu Kostenfallen im Internet aus. Zudem verzeichneten sie zwischen März und November 2010 rund 80.000 Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung.
"Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt werden, brauchen wir keine Ankündigungen der Bundesregierung, sondern rechtliche Regelungen“, betont Conrad. Dazu gehöre die alte Forderung, das so genannte Fernabsatzrecht dahingehend zu ändern, dass ein Kaufvertrag nur dann zustande kommt, wenn Verbraucher aktiv tätig werden. Untätigkeit dürfe nicht dazu führen, dass ein Vertrag zustande kommt.
Die Einführung einer Bestätigungslösung im Fernabsatzrecht haben Rheinland-Pfalz und andere Bundesländer seit 2008 mehrfach für im Internet und durch unerlaubte Telefonwerbung zustande gekommene Verträge gefordert.
Rheinland-Pfalz hat 2010 im Bundesrat den Antrag gestellt, dass ein kostenpflichtiger Vertrag im Internet nur dann wirksam wird, wenn im ersten Schritt ein klarer Hinweis auf die Preisangabe gegeben wird und im zweiten Schritt die Kenntnisnahme dieser Preisinformation aktiv bestätigt wird. Seither wird der Antrag in den Ausschüssen des Bundesrats beraten. Rheinland-Pfalz hat ihn nun für diesen Freitag, 18. März, erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
"Das Internet darf nicht zum Risiko werden“, sagt Verbraucherschutzministerin Conrad. Mit der jetzigen Verkaufspraxis stelle sich der Internethandel selbst in Frage. Sie kritisiert das zögerliche Vorgehen der Bundesregierung: "Das Muster ist immer dasselbe: Erst große Erklärungen bei Skandalen, dann verschwindet das Ganze in Abstimmungsprozessen ohne Ergebnis für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir erwarten hier mehr Engagement!“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine <link http: www.mufv.rlp.de verbraucherschutz telefonhandy-und-internet _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>Übersicht über die zu Kostenfallen im Internet geführten Abmahnungsverfahren veröffentlicht. Die Liste der Anbieter wird regelmäßig aktualisiert.