Stellenangebot der Gemeinde Limburgerhof:

Bei der Gemeinde Limburgerhof, Rhein-Pfalz-Kreis, ist die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters wegen des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 22. August 2026 neu zu besetzen. Der Stelleninhaber bewirbt sich um die Wiederwahl. Bewerbungsfrist läuft bis 5. Januar 2026.

Limburgerhof, zurzeit rd.
12.000 Einwohner, ist eine
verbandsfreie Gemeinde im
Rhein-Neckar-Raum zwischen
Ludwigshafen und Speyer.

Die Bürgermeisterin / Der
Bürgermeister wird am Sonntag,
dem 22. März 2026, von den
Wahlberechtigten der Gemeinde
Limburgerhof für die Amtszeit von
acht Jahren direkt gewählt. Die
Wahl wird nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhält.

Erhält keine Bewerberin / kein
Bewerber mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen, so findet
am Sonntag, dem 12. April 2026,
eine Stichwahl unter den zwei
Bewerberinnen / Bewerbern statt,
die bei der ersten Wahl die höchsten
Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin /
zum Bürgermeister ist, wer Deutsche / r
im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes oder Staatsangehörige /
Staatsangehöriger eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union
mit Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland ist, am Wahltag (22. März
2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
nicht von der Wählbarkeit im Sinne des
§ 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes
(KWG) ausgeschlossen ist sowie die
Gewähr dafür bietet, dass sie /
er jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne
des Grundgesetzes eintritt.

Zur hauptamtlichen Bürgermeisterin /
Zum hauptamtlichen Bürgermeister
kann nicht gewählt werden, wer am
Tag der Wahl das 65. Lebensjahr
vollendet hat.

Die / Der Gewählte wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt den Besoldungsgruppen
A 16 / B 2 zugeordnet. In der ersten
Amtszeit wird das Amt zunächst in
die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft.
Eine Höhergruppierung in die
Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens
nach Ablauf der ersten zwei Jahre der
Amtszeit zulässig.

Daneben wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung
auf diese Ausschreibung ist zur
Teilnahme als Bewerberin / Bewerber
an der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlags durch eine
Partei oder Wählergruppe oder als
Einzelbewerberin / Einzelbewerber
nach Maßgabe der Bestimmungen
des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich.

Die Frist zur Einreichung des
Wahlvorschlages läuft am 48. Tag vor
der Direktwahl, das ist am
2. Februar 2026, 18.00 Uhr, ab.
Weitere Einzelheiten, insbesondere die
Ausschlussfrist für die Einreichung
der Wahlvorschläge, ergeben sich aus
der Wahlbekanntmachung über die
Einreichung von Wahlvorschlägen,
die bis spätestens 12. Januar 2026 im
Amtsblatt sowie auf der Internetseite
(www.limburgerhof.de) der Gemeinde
Limburgerhof veröffentlicht wird.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig
das Einverständnis erklärt werden,
dass den politischen Parteien oder
Wählergruppen die eingegangene
Bewerbung bekannt gegeben
oder Einsicht in die weiteren
Unterlagen gewährt wird. Ein
solches Einverständnis kann auf eine
oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf das ordnungsgemäße
Einreichen einer Bewerbung keinen
Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen (Lebenslauf,
Führungszeugnis, Zeugnisabschriften
und lückenloser Nachweis der
bisherigen Tätigkeiten) werden
erbeten bis zum 5. Januar 2026 (keine
Ausschlussfrist) an die

Gemeindeverwaltung
Limburgerhof
- Bürgermeisterwahl -
Burgunder Platz 2
67117 Limburgerhof

(Staatsanzeiger Nr. 47 vom 15. Dezember 2025)

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