Stellenangebot der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:

Bei der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, Landkreis Birkenfeld, ist die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m / w / d) zum 1. Mai 2026 neu zu besetzen. Bewerbungsfrist läuft bis 25. Januar 2026.

Der derzeitige Stelleninhaber wird sich
wegen Eintritts in den Ruhestand nicht
mehr bewerben.

Die Nationalparkverbandsgemeinde
Herrstein-Rhaunen besteht aus
50 Ortsgemeinden mit rund 23.000
Einwohnern. Mitten im Nationalpark
Hunsrück-Hochwald liegt die
Nationalparkverbandsgemeinde
verkehrsgünstig und
landschaftlich reizvoll. Sitz der
Verbandsgemeindeverwaltung ist
die Ortsgemeinde Herrstein. Eine
Verwaltungsstelle wird in der
Ortsgemeinde Rhaunen geführt.

Die Bürgermeisterin /
Der Bürgermeister wird am Sonntag,
den 22. März 2026, unmittelbar
von den wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürgern der
Nationalparkverbandsgemeinde
Herrstein-Rhaunen für eine Amtszeit
von acht Jahren nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl gewählt (Urwahl).

Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin /
kein Bewerber mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen erhalten, so
findet am Sonntag, den 12. April 2026,
eine Stichwahl zwischen den beiden
Bewerberinnen / Bewerbern statt,
die bei der ersten Wahl die höchsten
Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer Deutsche / r
im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes oder Staatsangehörige / r
eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland ist,
am Tag der Wahl (22. März 2026) das
18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von
der Wählbarkeit im Sinne des § 4
Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes
Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist
sowie die Gewähr dafür bietet, dass
sie / er jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht
gewählt werden kann, wer am Tag der
Wahl (22. März 2026) das 65. Lebensjahr
vollendet hat.

Die / Der Gewählte wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die
Amtszeit beträgt acht Jahre und endet
am 30. April 2034.

Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt den Besoldungsgruppen
B 3 / B 4 zugeordnet. Das Amt wird
in der ersten Amtszeit zunächst in die
Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine
Höherstufung in die Besoldungsgruppe
B 4 ist frühestens nach Ablauf der
ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Gesucht wird eine zielstrebige,
engagierte und verantwortungsbewusste
Persönlichkeit, die befähigt ist, mit
dem Verbandsgemeinderat und seinen
Ausschüssen sowie den Ortsgemeinden
vertrauensvoll zusammenzuarbeiten,
den Kontakt zur Bevölkerung und
zur heimischen Wirtschaft zu pflegen
und die Verwaltung als modernen
Dienstleistungsbetrieb bürgernah,
leistungsorientiert und wirtschaftlich
zu führen.

Unabhängig von einer beamtenrechtlich
notwendigen Bewerbung auf diese
Ausschreibung ist zur Teilnahme
an der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlages durch
eine Partei oder Wählergruppe oder
als Einzelbewerberin / Einzelbewerber
nach Maßgabe der Bestimmungen
des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich.

Die Frist zur Einreichung eines
Wahlvorschlages läuft am 48. Tag vor
der Wahl, das ist der 2. Februar 2026,
um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) ab.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus
der Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter
spätestens am 12. Januar 2026,
im Bekanntmachungsorgan der
Nationalparkverbandsgemeinde
Herrstein-Rhaunen „Unsere Heimat“,
öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig
das Einverständnis erteilt werden,
dass politischen Parteien und
Wählergruppen die eingegangene
Bewerbung bekannt gegeben und
Einsicht in die weiteren Unterlagen
gewährt wird. Das Einverständnis
kann auf eine oder mehrere Parteien
und / oder Wählergruppen beschränkt
werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe
einer solchen Erklärung hat auf die
Ordnungsmäßigkeit der eingereichten
Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden erbeten bis
25. Januar 2026 (keine Ausschlussfrist) an:

Nationalparkverbandsgemeinde
Herrstein-Rhaunen
Kennwort: Bürgermeisterwahl
Brühlstraße 16
55756 Herrstein

(Staatsanzeiger Nr. 44 vom 24. November 2025)

Teilen

Zurück