Der Verbandsgemeinde Bodenheim
gehören mit rd. 20.400 Einwohnern
die Ortsgemeinden Bodenheim,
Gau-Bischofsheim, Harxheim,
Lörzweiler und Nackenheim an.
Der Sitz der Verwaltung liegt in der
Ortsgemeinde Bodenheim.
Die Bürgermeisterin bzw. der
Bürgermeister wird am 22. März 2026
von den wahlberechtigten Bürgerinnen
und Bürgern der Verbandsgemeinde
Bodenheim nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl für die Amtszeit von
acht Jahren direkt gewählt (Urwahl).
Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin
bzw. kein Bewerber mehr als die
Hälfte der gültigen Stimmen, so findet
am Sonntag, den 12. April 2026,
eine Stichwahl unter den beiden
Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt,
die bei der ersten Wahl die höchsten
Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin bzw. zum
Bürgermeister ist, wer
Deutsche / r im Sinne des Artikels 116
Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder
jede / jeder Staatsangehörige
eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland,am Tag der Wahl (22. März 2026) das
18. Lebensjahr vollendet hat,nicht von der Wählbarkeit
im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist sowiedie Gewähr dafür bietet, jederzeit
für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes einzutreten.
Nicht gewählt werden kann, wer am
Tag der Wahl das 65. Lebensjahr
vollendet hat.
Gesucht wird eine engagierte und
verantwortungsvolle Persönlichkeit, die
in vertrauensvoller Zusammenarbeit
mit den Gemeinden und
Entscheidungsgremien für die Belange
der Bürgerinnen und Bürger eintritt.
Die bzw. der Gewählte wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt den Besoldungsgruppen
B 3 / B 4 zugeordnet. Zunächst
erfolgt die Eingruppierung nach
Besoldungsgruppe B 3. Eine
Höherstufung in die Besoldungsgruppe
B 4 ist frühestens nach Ablauf der
ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf
diese Ausschreibung ist zur Teilnahme
als Bewerberin bzw. Bewerber an
der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlags durch eine
Partei oder Wählergruppe oder als
Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber
nach Maßgabe der Bestimmungen
des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag
vor der Wahl (2. Februar 2026,
18.00 Uhr) beim Wahlleiter oder
der Verbandsgemeindeverwaltung
Bodenheim einzureichen sind
(Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten
ergeben sich aus der Aufforderung zur
Einreichung von Wahlvorschlägen, die
der Wahlleiter spätestens am 69. Tag
vor der Wahl (12. Januar 2026)
im Bekanntmachungsorgan
(Nachrichtenblatt) der
Verbandsgemeinde Bodenheim
veröffentlichen wird.
Mit der Bewerbung kann das
Einverständnis erteilt werden, dass
die Verbandsgemeindeverwaltung
Bodenheim politische Parteien und /
oder Wählergruppen über den Eingang
der Bewerbung informiert und / oder
Einsicht in die Bewerbungsunterlagen
gewährt; das Einverständnis kann auf
eine oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf die ordnungsgemäß
eingereichte Bewerbung keinen
Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen (Lebenslauf,
Führungszeugnis, Lichtbild,
Zeugnisabschriften und lückenloser
Nachweis der bisherigen Tätigkeiten)
werden bis zum 30. Januar 2026 (keine
Ausschlussfrist) erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim
Wahl Bürgermeisterin / Bürgermeister
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
(Staatsanzeiger Nr. 48 vom 22. Dezember 2025)