Der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein gehören die
Städte Lauterecken und Wolfstein
sowie weitere 39 Ortsgemeinden
mit ca. 18.000 Einwohnern an. Sitz
der Verbandsgemeindeverwaltung
ist die Stadt Lauterecken. Sie
hat drei Verwaltungsstandorte,
Verwaltungsgebäude in Lauterecken,
Verwaltungsgebäude in Wolfstein,
Verwaltungsgebäude Kläranlage
Lauterecken.
Die Wahl der Bürgermeisterin / des
Bürgermeisters erfolgt am 22. März 2026
unmittelbar durch die wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürger der
Verbandsgemeinde Lauterecken-
Wolfstein für die Amtszeit von acht
Jahren nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl. Erhält bei dieser Wahl
keine Bewerberin / kein Bewerber mehr
als die Hälfte der gültigen Stimmen, so
findet am 12. April 2026 zwischen den
zwei Bewerberinnen / Bewerbern eine
Stichwahl statt, die bei der ersten Wahl
die höchsten Stimmenzahlen erhalten
haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer
Deutsche / r im Sinne des Art. 116
Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige / r eines anderen
Mitgliedsstaates der Europäischen
Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist,am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet hat,nicht von der Wählbarkeit
im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist sowiedie Gewähr dafür bietet, dass sie / er
jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am
Tag der Wahl das 65. Lebensjahr
vollendet hat.
Es erfolgt eine Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Zeit. Die
Besoldung richtet sich nach der
Kommunalbesoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt den Besoldungsgruppen
B 2 / B 3 zugeordnet. In der ersten
Amtszeit wird das Amt zunächst in die
Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Eine
Höherstufung in die Besoldungsgruppe
B 3 ist frühestens nach Ablauf der
ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung nach § 8
der Kommunal-Besoldungsverordnung
gewährt.
Bewerben sollten sich engagierte,
verantwortungsbewusste und kreative
Persönlichkeiten mit möglichst
umfassender Kommunalerfahrung,
die mit den Ortsgemeinden und
Entscheidungsgremien vertrauensvoll
zusammenarbeiten und in der Lage
sind, die Verwaltung als modernes
Dienstleistungsunternehmen
wirtschaftlich und bürgernah zu
führen, sowie die Entwicklung in der
Verbandsgemeinde zielstrebig und
mit Engagement zu fördern. Es wird
erwartet, dass die gewählte
Bewerberin / der gewählte Bewerber
ihren / seinen Wohnsitz in der
Verbandsgemeinde Lauterecken-
Wolfstein hat oder nimmt.
Neben der beamtenrechtlich
notwendigen Bewerbung ist zur
Teilnahme an der Wahl die Einreichung
eines förmlichen Wahlvorschlags als
Einzelbewerberin / Einzelbewerber oder
durch eine Partei bzw. Wählergruppe
erforderlich. Das Verfahren richtet
sich nach dem Kommunalwahlgesetz
und der Kommunalwahlordnung
von Rheinland-Pfalz. Es wird darauf
hingewiesen, dass Wahlvorschläge
spätestens am 48. Tag vor der Wahl, am
Montag, dem 2. Februar 2026, 18.00 Uhr
(Ausschlussfrist) beim Wahlleiter oder
bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken-Wolfstein einzureichen
sind. Nähere Einzelheiten ergeben sich
auch aus der Wahlbekanntmachung, die
im Amtsblatt der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein veröffentlicht
wird und im Internet unter
www.vg-lw.de.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig
das Einverständnis erklärt werden,
dass politischen Parteien oder
Wählergruppen die eingegangene
Bewerbung bekannt gegeben
und Einsicht in die weiteren
Unterlagen gewährt wird. Ein
solches Einverständnis kann auf eine
oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf die ordnungsgemäße
Einreichung der Bewerbung keinen
Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden bis zum 26. Januar
2026 (keine Ausschlussfrist) erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken-Wolfstein
Bürgermeisterwahl
Schulstraße 6a
67742 Lauterecken
(Staatsanzeiger Nr. 48 vom 22. Dezember 2025)