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Alles über Gutscheine

Weihnachten steht vor der Tür. Und je näher das Fest heranrückt, desto größer wird der Stress bei der Suche nach dem passenden Geschenk. Viele greifen deshalb auf Gutscheine zurück.
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 Galten diese früher als langweilige Notlösung, liegen sie mittlerweile dank neuer Verwendungsmöglichkeiten mehr und mehr im Trend. Ob für ein teures Schmuckstück oder eine spannende Erlebnisreise, Gutscheine werden wegen der flexiblen Einsatzweise gerne verschenkt.

Doch kann ein persönlicher Gutschein auch durch andere Personen eingelöst werden? Wie lange müssen Gutscheine gültig sein? Sind abgelaufene Gutscheine wertlos? Dürfen Kundinnen und Kunden darauf bestehen, dass der Gutschein in Teilbeträgen einlösbar ist? Diese und weitere Fragen beantwortet ein neu erschienenes Faltblatt des Verbraucherschutzministeriums und der Verbraucherzentrale. Das kostenlose Faltblatt vermittelt vor allem die aktuelle Rechtslage.

Ab Mitte Dezember liegt es bei den rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltungen, Stadtbüchereien, Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen zum Abholen bereit. Der Verbrauchertipp des Monats kann auch direkt  beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz angefordert werden (Telefon 06131-16-4468, E-Mail: presse@mufv.rlp.de)  oder hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

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