Die Vorsitzende des Beirats, Familienstaatssekretärin Margit Gottstein, erklärt: „Betroffene, die noch heute unter Folgeschäden der Heimerziehung leiden, können Leistungen aus dem Fonds beantragen. Sie müssen dies aber spätestens bis zum Jahresende tun, da später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Der Fonds kann Geschehenes nicht ungeschehen machen. Aber er kann einen Beitrag zum Ausgleich für das erlittene Unrecht leisten.“
Der Fonds gewährt ehemaligen Heimkindern, die zwischen 1949 und 1975 im Rahmen öffentlicher Jugendhilfe in den alten Bundesländern untergebracht waren, Sachleistungen im Wert von bis zu 10.000 Euro, die die Folgeschäden mildern sollen. Zudem gewährt er für Arbeit von Jugendlichen, die hierfür nicht rentenversichert wurden, sogenannte Rentenersatzleistungen von bis zu 300 Euro pro gearbeitetem Monat. Bislang haben sich 840 Betroffene bei der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle in Mainz gemeldet.
Der Landesbeirat, dem ehemalige Heimkinder sowie Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Kommunen, Wissenschaft und Kirchen angehören, beschäftigt sich mit der Umsetzung des Fonds in Rheinland-Pfalz und der Arbeit der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle. Diese ist beim Landesjugendamt angesiedelt. Der Landesbeirat wurde 2012 zeitgleich mit dem Fonds Heimerziehung 50er und 60er Jahre eingerichtet.
Anträge auf Leistungen aus dem Fonds können von Betroffenen, die in Rheinland-Pfalz wohnen, bis zum 31.12.2014 ans Landesamt für Soziales, Jugend u. Versorgung, Rheinallee 97 – 101, 55118 Mainz gestellt werden. Für die Anmeldung genügt ein formloses Schreiben mit Namen und Kontaktdaten per E-Mail, Postkarte oder Brief. Man kann sich auch telefonisch oder persönlich in der Anlauf- und Beratungsstelle registrieren lassen.
Kontakt und Sprechzeiten der Anlauf- und Beratungsstelle gibt es <link http: www.fonds-heimerziehung.de angebote-fuer-betroffene beratungssuche rheinland-pfalz.html _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>hier.