| Antibiotika-Einsatz in Tierhaltung

Arzneimittelgesetz darf nicht Placebo werden

„Der ausufernde Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung muss reduziert werden. Das von der Regierungskoalition im Bundestag noch mal abgeschwächte Arzneimittelgesetz wird das aber nicht leisten. Frau Aigner schlägt den Behörden alle Maßnahmen zur wirksamen Antibiotikareduktion aus der Hand und lässt stattdessen nur die Missstände dokumentieren“, erklärt die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken zur Novelle des Arzneimittelgesetzes, das morgen im Bundesrat beschlossen werden soll.
Landwirt mit Kühen; Bild: rlp-Archiv
Landwirtschaftsministerin Höfken fordert, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduziert wird; Bild: rlp-Archiv

„Wir sind für den Schutz des Verbrauchers ebenso verantwortlich wie für eine artgerechte Haltung von Tieren. Das Arzneimittelgesetz darf nicht zum Placebo werden“, warnt Höfken.
Die Bundesregierung ignoriere erneut den Willen der Länder, erklärt Höfken. Mehr als 50 Änderungsanträge hatten Rheinland-Pfalz und andere Bundesländer eingereicht, die zum großen Teil von der Bundesregierung nicht berücksichtig wurden. Rheinland-Pfalz beantrage daher den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Wie unwirksam das Gesetz ist, zeigt die absurde Regelung, dass Tierhalter und Tierarzt in vielen Fällen allein beschließen können, dass der Antibiotikaeinsatz nicht reduziert werden kann. Damit ist die Prüfung auch schon abgeschlossen – weitere Maßnahmen werden nicht erforderlich. „Da aber liegt derzeit ja gerade das Problem“, erläutert Ministerin Höfken. Der Tierarzt wende nicht selten Antibiotika an, um haltungsbedingte Erkrankungen zu therapieren. Unter den gegebenen Haltungsbedingungen ist dann natürlich keine Antibiotikareduktion möglich. „Es bleibt dann einfach beim Status Quo“, stellt Höfken fest.

Noch übler komme es bei den besonders kritischen 25 Prozent der Betriebe mit sehr hohem Antibiotikaeinsatz. Hier werde den Behörden jedes Mittel genommen, um zeitnah und wirksam handeln zu können. Sie sollen zukünftig zwei Jahre tatenlos zusehen, bevor sie selbst einfachste Reduktionsmaßnahmen wie Impfungen oder die Einhaltung der Antibiotikaleitlinien anordnen können – oder eine gute hygienische Praxis in der Tierhaltung fordern oder die Verbesserung einer mangelhaften Fütterung.

„Zwei Jahre warten, zusehen und nur den Missstand dokumentieren – das ist ganz sicher nicht im Interesse der Gesundheit von Mensch und Tier. Und angesichts schätzungsweise 15.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland an Infektionen mit resistenten Bakterien sterben, brauchen wir sehr dringend ein Arzneimittelgesetz das wirkt“, appelliert Ministerin Höfken.

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