| Verkündung Grundgesetz

Beflaggung der Dienstgebäude

In Rheinland-Pfalz wird am Tag der Verkündung des Grundgesetzes beflaggt. Der 23. Mai gehört zu den sogenannten regelmäßigen Beflaggungstagen. Beflaggt werden an diesem Tag die Dienstgebäude der staatlichen und kommunalen Verwaltungen und der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Landtag mit Flaggen; Bild: Rlp-Archiv



Teilen

Zurück