| Dienstgebäude

Beflaggung zur Wahl

Am Sonntag, 13. März, ist aufgrund der Landtagswahl die Beflaggung der Dienstgebäude vorgesehen. Geregelt ist dies durch die Vorgabe des Paragraphen 2 Nr. 10 der Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude

Die Befaggung gilt für die Dienstgebäude der staatlichen und kommunalen Verwaltungen und der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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