Die Befaggung gilt für die Dienstgebäude der staatlichen und kommunalen Verwaltungen und der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
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Dienstgebäude
Beflaggung zur Wahl
Am Sonntag, 13. März, ist aufgrund der Landtagswahl die Beflaggung der Dienstgebäude vorgesehen. Geregelt ist dies durch die Vorgabe des Paragraphen 2 Nr. 10 der Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude

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