Ausgezeichnet werden soll
- der besondere ehrenamtliche Einsatz für den Tierschutz
- ein vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz
- der vorbildliche berufliche Umgang mit Tieren
Vorschläge, die Personen oder Institutionen in Rheinland-Pfalz betreffen, werden vorrangig berücksichtigt.
Preiswürdige Kandidaten können bis zum 31. August 2011 beim Umweltministerium, Kaiser-Friedrich Str. 1, 55116 Mainz oder <link rp-hygiene>RP-Hygiene@mufv.rlp.de, benannt werden.
Vorschlagsberechtigt sind alle für den Tierschutz tätigen Vereine, Verbände, Behörden und Gruppen, aber auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen sowie der Tierschutzbeirat des Landes, jedoch keine Einzelpersonen. Selbstvorschläge sind nicht möglich.
Die Vorschläge für den Tierschutzpreis müssen Angaben zur Person oder Institution enthalten und die Art des Einsatzes beschreiben. Eine Jury aus Vertretern des Tierschutzbeirates und des Umweltministeriums entscheidet über die Vergabe.
<link http: _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>Zu den Seiten des Umweltministeriums