| Weltverbrauchertag

Einführung eines Marktwächters gefordert

„Immer neue Meldungen über Defizite in der Qualität der Anlageberatung, hohe Kosten, Gebühren und Provisionen sowie fehlende Transparenz bei Finanzdienstleistungen machen deutlich: die Verbraucherposition auf dem Finanzmarkt muss weiter gestärkt werden", betonte Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff anlässlich des Weltverbrauchertages am Freitag.
Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff; Bid: rlp-Archiv
Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff; Bid: rlp-Archiv

Auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Eigenverantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher, für ihr Alter privat vorzusorgen, müsse alles getan werden, um Vermögensschäden bei Finanzanlagen zu vermeiden, so Hartloff weiter.

Die Länder hätten sich über die Verbraucherschutzministerkonferenz und im Bundesrat mit vielen Vorschlägen dafür eingesetzt, den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen zu verbessern: „Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung und Regulierung der Honorarberatung wird das Ziel nicht erreicht, die Honorarberatung als echte Alternative zu provisionsbasierten Angeboten zu etablieren. Der Bundesrat hatte sich für ein umfassendes Berufsbild des ‚Finanzberaters‘ ausgesprochen, das eine wirklich unabhängige und produktübergreifende Anlageberatung ermöglicht. Damit sind wir leider bisher nicht durchgedrungen“, sagte der Minister.

Weiterhin habe der Bundesrat in den verschiedensten Gesetzgebungsverfahren gefordert, dass die Anleger schützenden Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes, wie zum Beispiel die Verpflichtung zur Aushändigung eines Produktinformationsblattes, zur Erstellung eines Beratungsprotokolls, zur Offenlegung von Provisionen, zu Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Anlegers, wesentlich wirksamer überwacht werden müssten. Jüngstes Beispiel sei die vom Bundesrat beschlossene Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG). Der Bundesrat hatte sich für die Einführung einer Kostenbegrenzung für geförderte Altersvorsorgeprodukte ausgesprochen.

„Damit die Interessen und Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern  auf dem Finanzmarkt besser berücksichtigt werden, ist zudem die Einführung eines Marktwächters erforderlich. Gerade Verbraucherorganisationen sind aufgrund der Beratungspraxis, der eingehenden Beschwerden, aber auch der kollektiven Rechtsdurchsetzung am besten geeignet, den Markt zu beobachten und unlautere Geschäftspraktiken aufzuspüren. Der Marktwächter erfasst diese Beschwerden systematisch und gibt die Ergebnisse auf einem formalisierten Weg an die Aufsichtsbehörden weiter, die dazu eine Stellungnahme abgeben. Letztlich wird damit auch eine stärkere Markttransparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht. Dafür wird sich Rheinland-Pfalz weiterhin konsequent einsetzen“, bekräftigte Hartloff.

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