| Freihandelsabkommen

Für Kultur und Medien

„Es muss uns auch weiterhin möglich sein, Rundfunk und Kultur für die Menschen in Deutschland und Europa zu entwickeln und zu fördern“, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder in einem Brief an Bundeskanzlerin Merkel unterstrich.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Anlass des Schreibens ist das geplante Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Der derzeitige Entwurf für ein Verhandlungsmandat der Kommission sieht keine Ausnahme für Kultur und Medien vor. Ein Freihandelsabkommen ohne Ausnahme für Kultur und Medien könnte es in Zukunft erschweren oder gar unmöglich machen, Kultur und öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu fördern, sagte die Ministerpräsidentin.

Im Februar 2013 waren Präsident Obama, Kommissionspräsident Barroso sowie Ratspräsident van Rompuy übereingekommen, die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen auf eine umfassende vertragliche Grundlage zu stellen. Bereits innerhalb der Kommission war umstritten, ob der Mandatsentwurf der Kommission auch die sensiblen, zur Kompetenz der Mitgliedstaaten zählenden Bereiche Kultur und Audiovisuelles umfassen soll. Drei Kommissare sprachen sich offen dagegen aus. Dennoch setzte sich Handelskommissar de Gucht im Kommissionskollegium mit seiner Vorstellung durch.

Ministerpräsidentin Dreyer weist in ihrem Brief darauf hin, dass die Länder nach dem Grundgesetz für die Kultur- und Medienpolitik zuständig sind. Diese Zuständigkeit will sie gemeinsam mit der Bundesregierung nutzen, um sich für eine klare Ausnahme für Kultur und Audiovisuelles schon im Verhandlungsmandat der Kommission stark zu machen. „Ein künftiges transatlantisches Freihandelsabkommen muss darüber hinaus technologieneutral und entwicklungsoffen gestaltet sein und das berechtigte Interesse der Mitgliedstaaten anerkennen, Medien- und Kulturpolitik als Ausdruck der nationalen Identität auszugestalten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Heute beginnen die 27 EU-Mitgliedstaaten in Dublin den Mandatsentwurf zu verhandeln, um den Mitgliedstaaten danach eine überarbeitete Fassung vorzulegen. Da das Mandat den Spielraum der Europäischen Kommission für die Verhandlungen des Abkommens mit den USA festlegt, ist es eine wesentliche Weichenstellung für den Verhandlungsverlauf. Über das endgültige Verhandlungsmandat der Kommission soll der aus den 27 EU-Mitgliedstaaten bestehende Rat am 14. Juni 2013 beschließen. Danach will die Kommission rasch in die Verhandlungen mit den USA einsteigen, um möglichst bald ein unterzeichnungsreifes Abkommen vorlegen zu können. Das geplante Abkommen ist wirtschaftlich betrachtet das größte Handelsabkommen, das jemals verhandelt wurde.

Teilen

Zurück