Gerade für Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen werde es zunehmend schwieriger, bezahlbare Wohnungen zu finden. „In vielen Städten beobachten wir drastische Mietpreissteigerungen. Die Möglichkeit zur Mieterhöhung muss hier begrenzt werden. Wir brauchen ein Mietrecht, welches einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern sicherstellt“, sagte Kühl. „Die derzeitige Mietrechtsnovelle kann dies nicht leisten“, so der Minister.
Kühl fordert eine Begrenzung von Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent in 4 Jahren. Zudem sollten zukünftig nur noch 9 statt 11 Prozent der Modernisierungskosten jährlich umgelegt werden dürfen. Auch bei der Wiedervermietung von Wohnungen bedürfe es einer angemessenen Begrenzung der Miethöhe, so Kühl. In diesem Fall sollte die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
Kühl betonte zudem die Verantwortung der Länder für eine soziale Wohnraumförderung. Jedoch sei auch der Bund in der Pflicht, die Länder dabei zu unterstützen, indem er die Kompensationszahlungen bis 2019 mindestens in unveränderter Höhe fortführt, so Kühl.