Der 3. Verbraucherdialog „Mobile Payment" ist eine Initiative des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er wird sich im kommenden halben Jahr mit verbraucherrelevanten Fragestellungen zu mobilen Bezahlverfahren auseinandersetzen. Marktbeobachter gehen davon aus, dass das Bezahlen mit Smartphone und Co vor allem bei kleineren Beträgen mittelfristig Bestandteil des Alltags sein wird, sowohl im Ladengeschäft als auch online.
Für die Auftaktveranstaltung im Landesmuseum Mainz haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Mobilfunk- und Netzbetreiber, der Banken und Finanzdienstleister, aus den Bereichen Handel, Dienstleistung und Verkehr, Verbrauchervertreter, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Forschung sowie Behördenvertreter angekündigt. „Damit sind wir sehr gut aufgestellt für einen fundierten, offenen und konstruktiven Dialog. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Zahlungen und Daten sicher sind und ihnen relevante Informationen einfach und verständlich zur Verfügung stehen. Ziel ist, im Dialog gemeinsam auf die Entwicklung verbraucherfreundlicher Standards bei der Nutzung mobiler Bezahlverfahren hinzuwirken im Sinne eines vorsorgenden Verbraucher- und Datenschutzes", so der Minister.
Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, bekräftigte, dass am Markt die Anbieter bestehen bleiben würden, die Verbraucherinnen und Verbrauchern ein sicheres und zuverlässiges Nutzungserlebnis böten. „Die Verbraucherzentrale fordert, dass die Einrichtung und Nutzung der Dienste möglichst reibungslos ablaufen und sich der technische Aufwand in zumutbaren Grenzen hält. Die Dienste sollten so gestaltet sein, dass jedermann unabhängig von seinem Einkommen die Möglichkeit erhält, Zahlungen mobil durchzuführen. Vertrauen in die neue Bezahlmethode kann sich nur bilden, wenn die Abwicklung sicher und die Berechnung von Entgelten transparent und jederzeit nachvollziehbar erfolgen.“
Edgar Wagner, der Landesdatenschutzbeauftragte, hob hervor, dass die Datensicherheit gewährleistet sein müsse. „Auch wenn wir beim „Mobile Payment" noch am Anfang der Entwicklung stehen, muss rechtzeitig sichergestellt werden, dass bei allem verständlichen Streben nach Gewinn die Suche nach verbrauchergerechten Lösungen nicht aus dem Blick verloren geht“, so der Landesdatenschutzbeauftragte. Er fordert die Unternehmen daher zur Transparenz bei der Verarbeitung von Verbraucherdaten auf. „Verbraucher müssen wissen, wer welche Daten von ihnen besitzt, zu welchen Zwecken sie benutzt und an wen sie wozu weitergegeben werden“, so Wagner. Wie dies und eine angemessene Absicherung der Datenverarbeitung sichergestellt werden kann, werde aus datenschutzrechtlicher Sicht Grundlage des Verbraucherdialogs sein.