| Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen aufgestockt

Im Rahmen des geplanten Nachtragshaushalt der Landesregierung wird der Ansatz für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um acht Millionen Euro auf dann 17,41 Millionen Euro aufgestockt.
Integrationsministerin Irene Alt; Bild: rlp-Archiv
Integrationsministerin Irene Alt; Bild: rlp-Archiv

Damit reagiert die Landesregierung auf die Erhöhung der Leistungssätze nach dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 und auf den aktuellen Anstieg der Flüchtlingszahlen. Nach Aussage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist die Zahl der Asylbewerber im Januar 2013  im Vergleich zum Januar 2012 um knapp 61 Prozent gestiegen.

Integrationsministerin Irene Alt: „Ich fordere heute erneut die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Zum einen aus humanitären Gründen – denn das Gesetz bedeutet eine Diskriminierung von Flüchtlingen –, zum anderen aus finanziellen Überlegungen. Würden Asylbewerberinnen und Asylbewerber in die bestehenden Leistungssysteme des SGB II oder SGB XII einbezogen, würde sich auch der Bund endlich an diesen Ausgaben beteiligen.“

 

Teilen

Zurück