Nach erneuter Befassung des Kabinetts wird das Rundschreiben veröffentlicht - sobald die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP) IV in Kraft getreten ist.
„Die Rechtslage und die Voraussetzungen für die Nutzung von Windenergie haben sich geändert. Daher musste das bisherige Rundschreiben weiterentwickelt werden“, stellt Wirtschafts- und Energieministerin Eveline Lemke fest. „Für die Umsetzung der Energiewende brauchen wir die Erneuerbaren Energien. Der Ausbau der Windenergie ist ein zentrales Ziel dieser Landesregierung. Ziel ist es auch, diesen Ausbau so zu lenken, dass keine Konflikte, unter anderem mit Anforderungen an den Naturschutz entstehen. Auch unsere Kulturlandschaften haben wir im Blick. Das neue Rundschreiben soll dazu beitragen, die Umsetzung der Rechtsvorschriften zu vereinheitlichen und in Zweifelsfragen Hilfestellung zu geben.“
Das Rundschreiben Windenergie konkretisiert die in der Teilfortschreibung des LEP IV enthaltenen Grundsätze und Ziele zur Planung und Nutzung von Windenergiestandorten in Rheinland-Pfalz. Der Verordnungsentwurf enthält dabei unter anderem diese bekannten Neuerungen: Die Verpflichtung der Regionalplanung, Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen; den Grundsatz, dass mindestens zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden sollen; die Vorgabe, dass mindestens zwei Prozent der Waldflächen für die Windenergienutzung bereitgestellt werden sollen; eine starke Erweiterung des Planungsspielraums der Gemeinden sowie die landesweit einheitliche verbindliche Vorgabe der Kriterien für die Festsetzung von Ausschlussgebieten.
Das Rundschreiben Windenergie wird gemeinsam von dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten sowie dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur herausgegeben.
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