| Bundesrat / Mindestlohn

Rheinland-Pfalz bringt Gesetzentwurf ein

Rheinland-Pfalz wird gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf über die Festsetzung des Mindestlohns in den Bundesrat einbringen. Das teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Arbeitsminister Alexander Schweitzer nach einem Beschluss des Ministerrats in Mainz mit.
Forderung nach Mindestlohn; Bild: dpa
Forderung nach Mindestlohn; Bild: dpa

Der Gesetzentwurf, der auf Initiative von Rheinland-Pfalz erarbeitet wurde, soll faire und sichere Arbeitsbedingungen durch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gewährleisten.

Dreyer und Schweitzer sagten, die Länder hätten sich für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ausgesprochen, der von einer Mindestlohnkommission jährlich festgesetzt wird und unter dessen Grenze keine Löhne und Gehälter vereinbart werden dürfen. Ziel sei es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen zu schützen und ein existenzsicherndes Einkommen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Kommission selbst soll vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtet werden und aus je drei Vertreterinnen oder Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie drei weiteren sachverständigen Personen aus der Wissenschaft bestehen, die weder bei Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften noch bei deren Spitzenorganisationen beschäftigt sind.

Die Ministerpräsidentin und der Minister hoben hervor, dass mit einem Mindestlohn für alle eine einfache, verständliche unterste Grenze des Arbeitsentgelts entstehe. Zugleich lasse sie Raum für höhere, branchenspezifische Lohnuntergrenzen auf Grundlage der bestehenden Regelungen. Auch würden vom gesetzlichen Mindestlohn all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die in Branchen arbeiten, in denen tarifvertragliche Löhne von sieben Euro oder weniger ausgehandelt wurden. In diesem Zusammenhang wiesen die beiden Politiker darauf hin, dass gesetzliche Mindestlöhne bereits in 20 von 27 Ländern der Europäischen Union eingeführt wurden und für einen fairen Wettbewerb sorgten.

„Ohne einen flächendeckenden Mindestlohn wird sich der Niedriglohnsektor weiter ausweiten mit der Folge, dass immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Arbeit leben können“, unterstrichen Dreyer und Schweitzer. Im Jahr 2010 erhielten in Deutschland 20,6 Prozent der Beschäftigten trotz Vollzeit eine geringe Bezahlung, im Jahr 2006 waren es noch 18,7 Prozent. Die durchschnittlichen Stundenlöhne im Niedriglohnsektor betrugen in Westdeutschland 6,68 Euro und in Ostdeutschland 6,52 Euro. Rund 2,5 Millionen Beschäftigte verdienten weniger als 6 Euro pro Stunde und knapp 1,4 Millionen Menschen sogar weniger als 5 Euro pro Stunde. Darüber hinaus sei die Zahl der erwerbstätigen Menschen, die zur Existenzsicherung aufstockende Sozialleistungen bezögen, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und betrug im Jahr 2010 rund 1,38 Millionen. „Es ist davon auszugehen, dass diese Menschen auch im Alter nicht allein für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und auf unterstützende staatliche Hilfe angewiesen sein werden“, sagten Malu Dreyer und Alexander Schweitzer.

Der Bundesrat wird die rheinland-pfälzische Gesetzesinitiative in seiner Sitzung am 1. März 2013 beraten.

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