Der pauschale Ausschluss vom Wahlrecht aufgrund von umfassender Betreuung oder der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar.“ Rösch forderte daher eine neue gesetzliche Regelung auf Grundlage einer repräsentativen Erhebung zum Wahlrecht.
„Leider hat die Bundesregierung erst jetzt die Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen ausgeschrieben, obwohl diese im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bereits für 2012 angekündigt war“, kritisierte der Landesbeauftragte. Hier sei wichtige Zeit verloren gegangen, in der die Wahlgesetze bereits angepasst und vereinheitlicht hätten werden können. „Unser Ziel muss es sein, zu einem Wahlrecht zu kommen, in dem allen Menschen mit Behinderungen die Unterstützung zur Teilnahme an Wahlen ermöglicht wird“, forderte Rösch.