Der 4. Verbraucherschutzbericht der Landesregierung ist unterteilt in die Kapitel „Wirtschaft und Recht“, „Lebensmittel und Bedarfsgegenstände“ sowie „Verbraucherberatung und -bildung“. Vorangestellt sind Ausführungen zum Thema Demografie und Verbraucherschutz.
Das Kapitel „Wirtschaft und Recht“ enthält unter anderem Beiträge zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken, zum Datenschutz, zu bezahlbarer Miete, zu Fahrgastrechten oder zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Unter der Überschrift „Lebensmittel und Bedarfsgegenstände“ sind beispielsweise Beiträge zu ausgewählten Bereichen der Lebensmittelüberwachung und zur Ernährung zusammengefasst. In der Rubrik „Verbraucherberatung –und bildung“ werden ausgewählte Beratungs- und -bildungsangebote im Land vorgestellt, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten.
„Die ressortübergreifenden Themenbereiche im 4. Verbraucherschutzbericht verdeutlichen bereits, dass der Verbraucherschutz Querschnittsaufgabe ist“, so Hartloff.
„Ein wichtiges Ziel sehen wir darin, die Verbraucherinnen und Verbraucher darin zu unterstützen, verantwortlich und selbstbestimmt am Markt zu agieren und auch ihre Marktmacht auszuüben“ erläuterte Verbraucherschutzminister Hartloff. Wesentliche Mittel für diese Unterstützung sind nach Auffassung des Ministers eine qualifizierte Verbraucherinformation sowie die begleitende Verbraucherberatung und –bildung.
Die Landesregierung unterstützt dementsprechend nicht nur eine Vielzahl von unterschiedlichen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten, sondern hat mit der neuen Lehrerqualifizierung „Verbraucherbildung“ auch die Stärkung der schulischen Verbraucherbildung eingeleitet.
Zur Sicherung des umfänglichen Beratungsangebotes ist die Grundförderung der Verbraucherzentrale bis einschließlich 2015 verstetigt und hierdurch Planungssicherheit geschaffen worden.
Darüber hinaus wurde auch die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt. Nicht nur wurde ein Prozesskostenfonds eingerichtet, so dass die Verbraucherzentrale auf dem Klageweg gegen Rechtsverstöße von Unternehmen vorgehen kann, sondern den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Rheinland-Pfalz wurde die Möglichkeit eröffnet, bei Streitigkeiten im E-Commerce ihre Rechte mit Hilfe des neutralen „Online-Schlichters“ kostenlos geltend zu machen.
Information:
Der Verbraucherschutzbericht informiert über Maßnahmen, Initiativen und Schwerpunkte der Landesregierung im jeweiligen Berichtszeitraum. Er erscheint im zweijährigen Rhythmus und dokumentiert den hohen Stellenwert, den die Landesregierung dem Verbraucherschutz im jeweiligen Berichtszeitraum beigemessen hat und weiter beimessen wird. Der Verbraucherschutz ist entsprechend der Festschreibung im Koalitionsvertrag eine Querschnittsaufgabe in Rheinland-Pfalz.
Der 4. Verbraucherschutzbericht steht zum Herunterladen unter<link http: www.mjv.rlp.de _blank external-link-new-window> www.mjv.rlp.de zur Verfügung.
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4. Verbraucherschutzbericht
Verbraucherschutz vorantreiben
„In Rheinland-Pfalz steht der Verbraucherschutz ressortübergreifend im Fokus und wird im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher auf allen Ebenen konsequent vorangetrieben. In diesem Sinne informiert der 4. Verbraucherschutzbericht umfassend über Maßnahmen, Initiativen und Schwerpunkte der Landesregierung in den Berichtsjahren 2012 und 2013“, betonte Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff anlässlich der Vorstellung des Berichts.
