Die derzeitige Amtsinhaberin stellt sich
erneut zur Wahl.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Die Ernennung erfolgt in ein
Beamtenverhältnis auf Zeit. Wiederwahl
ist zulässig.
Das Präsidentenamt ist der
Besoldungsgruppe W 3 zugeordnet.
Darüber hinaus werden Funktionsleistungsbezüge
gewährt, die der
Bedeutung des Amtes entsprechen. Die
Aufgaben und die Rechtsstellung der
Präsidentin / des Präsidenten ergeben
sich aus den §§ 79 bis 81 des rheinlandpfälzischen
Hochschulgesetzes vom
23. September 2020 (GVBl. S. 461),
zuletzt geändert durch Gesetz vom
22. Juli 2021 (GVBl. S. 453).
Bewerbungsfrist: 6. Dezember 2024.
Weitere Informationen zu dieser
Stellenausschreibung finden Sie unter:
https://www.hochschule-trier.de/hochschule/aktuelles/stellenausschreibung
(Staatsanzeiger Nr. 41 vom 4. November 2024)