Die Verbandsgemeinde Trier-Land
besteht aus 11 Ortsgemeinden mit
zusammen rund 22.500 Einwohnern,
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Trier.
Die Bürgermeisterin /
Der Bürgermeister wird am Sonntag,
dem 13. September 2026, unmittelbar
von den wahlberechtigen Bürgerinnen
und Bürgern der Verbandsgemeinde
Trier-Land für eine Amtszeit von
acht Jahren gewählt (Urwahl). Die
Wahl wird nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei
dieser Wahl keine Bewerberin / kein
Bewerber mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten, findet am
Sonntag, dem 27. September 2026,
eine Stichwahl unter den beiden
Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt,
die bei der ersten Wahl die höchsten
Stimmzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer
- Deutsche / r im Sinne des Artikels
116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige / r eines anderen
Mitgliedsstaates der Europäischen
Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist, - am Tag der Wahl (13. September 2026)
das 18. Lebensjahr vollendet hat, - nicht von der Wählbarkeit
im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes
ausgeschossen ist sowie - die Gewähr dafür bietet, dass sie / er
jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am
Tag der Wahl das 65. Lebensjahr
vollendet hat.
Die / Der Gewählte wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunalbesoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt den Besoldungsgruppen
B 3 / B 4 zugeordnet. In der ersten
Amtszeit wird das Amt zunächst in
die B 3 eingestuft. Eine Höherstufung
in die Besoldungsgruppe B 4 ist
frühestens nach Ablauf der ersten
zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.
Unabhängig von einer Bewerbung
auf diese Ausschreibung ist zur
Teilnahme als Bewerberin / Bewerber
an der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlages durch
eine Partei oder Wählergruppe oder
als Einzelbewerberin / Einzelbewerber
nach Maßgabe der Bestimmungen
des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Wahlvorschläge spätestens am
27. Juli 2026, 18.00 Uhr,
beim Wahlleiter oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung
Trier-Land einzureichen sind
(Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten
ergeben sich aus der Aufforderung zur
Einreichung von Wahlvorschlägen,
die der Wahlleiter spätestens am
69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Trier-Land
öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann das
Einverständnis erteilt werden, dass
die Verbandsgemeindeverwaltung
politische Parteien und / oder
Wählergruppen über den Eingang der
Bewerbung informiert und / oder ihnen
Einsicht in die Bewerbungsunterlagen
gewährt; das Einverständnis kann auf
eine oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf das ordnungsgemäße
Einreichen einer Bewerbung keinen
Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden erbeten bis zum
1. Juni 2026 (keine Ausschlussfrist) an
die
Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
Gartenfeldstraße 12
54295 Trier
oder per E-Mail:
bueroleitung(at)trier-land.de.
Hinweis zu Bewerbungen per E-Mail:
Bei Bewerbungen per E-Mail sind alle
Anlagen in einer pdf-Datei
zusammenzufassen. Sonstige
Dateiformate werden nicht akzeptiert.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau
Thebach (Tel.: 0651 9798-209)
sowie Herr Petry (Tel.: 0651 9798-205)
zur Verfügung. Mit der Übermittlung
der Bewerbung erfolgt die
Einverständniserklärung zu unserer
Datenschutzerklärung. Diese kann
auf unserer Internetseite unter
www.trier-land.de/informationen/datenschutzerklärung
eingesehen werden.
(Staatsanzeiger Nr. 16 vom 11. Mai 2026)