Bundeskanzler Olaf Scholz und Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei einem Besuch im Ahrtal.

Wiederaufbau nach der Flut

"Wir stehen an Ihrer Seite und werden alles in unserer Macht stehende tun zu helfen, Leid zu mindern und alles wieder aufzubauen."

MinisterpräsidentinMalu Dreyer
Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit der Wiederaufbau-Broschüre.

Der Wiederaufbau in Zahlen

Soforthilfen

Zur Überbrückung akuter Notlagen haben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz (jeweils hälftig) Soforthilfen als schnelle finanzielle Hilfe zur Verfügung gestellt. Rheinland-Pfalz hat bis Jahresende 2021 Soforthilfen in Höhe von 167,25 Millionen Euro ausgezahlt:

Soforthilfe Privatpersonen

Bei den Privatgeschädigten konnten Soforthilfen bis zu 3.500 Euro pro Haushalt ausgezahlt werden. Die geschädigten Personen mussten ihre Betroffenheit nur durch eine Erklärung im Antrag angeben. Insgesamt wurden nach Schlussabrechnung und Rückzahlungen rund 35,1 Millionen Euro Soforthilfe ausgezahlt. Es wurden über 22.600 Anträge gestellt, wovon über 17.400 bewilligt wurden. Es sind keine Anträge offen.

Soforthilfe Kommunen bis Ende 2021

Bis Ende 2021 wurden insgesamt 118,85 Millionen Euro Soforthilfen zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der ersten Instandsetzung kommunaler Infrastruktur, bei der Reinigung und Räumung sowie bei sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung ausgezahlt. Hiervon wurden bereits Anfang August 2021 ohne Antrag Soforthilfen in Höhe von 60 Millionen Euro an die betroffenen Landkreise und die kreisfreie Stadt Trier ausgezahlt. Der Anteil des Landkreises Ahrweiler lag bei rund 42,5 Millionen Euro. Darüber hinaus hat der Landkreis Ahrweiler aufgrund mehrerer Bedarfsnachweise weitere rund 59 Millionen Euro Soforthilfen erhalten, so dass die Summe der 2021 ausgezahlten Soforthilfen für den Landkreis Ahrweiler rund 101,5 Millionen Euro beträgt.

Im Rahmen der Berichterstattung der Kommunen über die ausgezahlten Soforthilfen sowie weiterer Anträge wurden Ende 2022 weitere Soforthilfen an Kommunen für im Jahr 2021 erbrachte Leistungen in Höhe von 7.919.030 Euro bewilligt, so dass insgesamt 126.769.030 Euro an Kommunen ausgezahlt wurden. Davon trugen je 50 v.H. (je 63.384.515 Euro) der Bund und das Land Rheinland-Pfalz.

Von diesem Betrag erhielt der Landkreis Ahrweiler und seine kreisangehörigen Kommunen insgesamt 108.661.121 Euro.

Soforthilfe Unternehmen

13,1 Millionen Euro Soforthilfen wurden an Unternehmen ausgezahlt. Die Bewilligungsstellen haben die Anträge einer Plausibilitätsprüfung unterzogen, in der u.a. die Betroffenheit des Unternehmens festgestellt wurde.

Billigkeitsleistungen Kommunen ab 2022

Um Mehrbelastungen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge abzufedern, sind 2022 im Landeshaushalt 30 Millionen Euro für Billigkeitsleistungen an die von der Flut betroffenen Kommunen veranschlagt. Mit diesen Mitteln können insbesondere verschiedene Belastungen anteilig ausgeglichen werden, die nicht über den Aufbaufonds finanziert werden können. Auch ein anteiliger Ausgleich von Einnahmeausfällen der Kommunen, die auf die Flut zurückzuführen sind, kann durch diese Mittel erfolgen. Aus diesem Ansatz wurden auch die Ende 2022 nachbewilligten Soforthilfen i.H.v. 7.919.030 Euro bewilligt. Über weitere Anträge wird 2023 entschieden.

Webseite zum Wiederaufbau

Ausführliche Informationen zum Wiederaufbau, Antworten auf häufige Fragen und wichtige Ansprechpartner finden Sie auf unserer offiziellen Wiederaufbau-Website. wiederaufbau.rlp.de

Informationen für das Ehrenamt

Sie möchten den Opfern der Flutkatastrophe helfen? Hier finden Sie wichtige Informationen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Hochwasserkatastrophengebiet zu den Themen Versicherungsschutz, Freistellungsmöglichkeiten und Hilfsangeboten.

Zur Übersicht für Ehrenamtliche in der Flutkatastrophe.

Wichtige Fragen und Antworten für Betroffene

Die Verbraucherzentrale hat Informationen für vom Hochwasser Betroffene zusammengestellt.
Einfach dem Link folgen.

Spendenkonto

Wer spenden möchte, kann dies tun unter dem Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“ auf das Konto der Landeshauptkasse Mainz, IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06, BIC: MALADE51MNZ.

Hier gibt es weitere Informationen zum Spendenkonto und der Unterstützung durch die Landesregierung.

Darüber hinaus wurden im Landeshaushalt 2022 weitere zehn Millionen Euro bereitgestellt, um die betroffenen Kommunen im Landkreis Ahrweiler bei den Personalmehrausgaben zu unterstützen, die durch die Flutkatastrophe verursacht werden. Im Doppelhaushalt 2023/24 sind für das Jahr 2023 3 Millionen Euro und für 2024 1 Million Euro veranschlagt. Mit Bescheiden vom 13. November 2022 wurden Bewilligungen i.H.v. 4.498.300 Euro ausgesprochen und Ende 2022 ausgezahlt. Bisher ist die beantragte Übertragung der Restmittel aus 2022 durch das Finanzministerium noch nicht erfolgt.

Spendenkonto des Landes

Das Land Rheinland-Pfalz hatte unmittelbar nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 ein Spendenkonto für die Opfer eingerichtet. Auf diesem Konto sind zum Stand 26. Juni 2023 bislang insgesamt rd. 19,55 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Spenden wurden über 19,54 Millionen Euro in neun Tranchen im Zeitraum vom 26. Juli 2021 bis 26. Juni 2023 an die betroffenen Landkreise sowie die Stadt Trier ausgezahlt (Quote: >99,9 Prozent), die die Spenden im eigenen Ermessen an die Bedürftigen auszahlen.

Wiederaufbauhilfe

15 Milliarden Euro Wiederaufbauhilfe stehen für Betroffene der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz bereit. Darunter fallen die Aufbauhilfen für

  • die Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur,
  • Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften,
  • Unternehmen und Freie Berufe sowie
  • Land- und Forstwirtschaft.

Aufbauhilfe Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur

Für den Wiederaufbau haben die betroffenen Kommunen alle öffentlichen Infrastrukturprojekte in die Maßnahmenpläne eingebracht. Diese wurden im April 2022 festgestellt und enthalten über 4.500 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund vier Milliarden Euro. Die vorgelegten Maßnahmenpläne können fortgeschrieben werden. Die erstmalige Fortschreibung ist zum 30. September 2022 erfolgt. Die Feststellung dieser Fortschreibung ist erfolgt. Die Feststellungsrundschreiben wurden an die betroffenen Landkreise sowie die Stadt Trier versendet.

Die Maßnahmenpläne verstehen sich als Ausblick auf die erforderlichen Wiederaufbaumaßnahmen und die damit verbundenen Ausgaben in den kommenden Jahren. Die in den Maßnahmenplänen aufgeführten Maßnahmen müssen bis 30. Juni 2026 von den Kommunen und den sonstigen Trägern der öffentlichen Infrastrukturen beantragt werden. Die bauliche Umsetzung sämtlicher in den Maßnahmenplänen enthaltenen Projekte wird mehrere Jahre dauern.

  • Allgemeine kommunale Infrastruktur (MdI)

Im Bereich der „Allgemeinen kommunalen Infrastruktur“ und Religionsgemeinschaften (Straßen, Wege, Plätze, Kindergärten, Schulen usw.) wurden bis zum 13. Juni 2023 Anträge mit einem Volumen in Höhe von rund 419,2 Millionen Euro bewilligt. Davon wurden rund 284 Millionen Euro bereits an die Kommunen ausgezahlt.

Die Differenz zwischen bewilligten und noch nicht ausgezahlten Beträgen ist darauf zurückzuführen, dass der Mittelabruf frühestens zwölf Monate vor Fälligkeit der Zahlungen erfolgen kann. Erfolgen Bescheide für Maßnahmen, die erst in der Zukunft umgesetzt werden, können die Mittel dementsprechend auch erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden. Mitunter verzichten Kommunen auch auf die Möglichkeit, Mittel im Vorgriff auf anstehende Zahlungen abzurufen und nehmen dies erst vor, wenn die Zahlungen bereits getätigt wurden.

  • Wasser-/Abfallwirtschaft/Gewässer/Hochwasserschutz (MKUEM)

Die Kommunen haben mehr als 1.700 Maßnahmen zur Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur in der Antragsstrecke des MKUEM angemeldet. Von den insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro an erwartetem Zuwendungsvolumen wurden bei der kommunalen Infrastruktur in den Bereichen „wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ sowie „Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufe“ bisher (Stand: 14.06.2023) 208 Anträge gestellt. Davon wurden rund 111,37 Millionen Euro an die Kommunen bewilligt und 66,53 Millionen Euro ausgezahlt.

Die Differenz zwischen bewilligten und noch nicht ausgezahlten Anträgen ist darauf zurückzuführen, dass der Mittelabruf frühestens zwölf Monate vor Entstehung der Kosten (also dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung) erfolgen kann. Erfolgen Bescheide für Maßnahmen, die erst in der Zukunft umgesetzt werden, können die Mittel dementsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden. Mitunter verzichten Kommunen auch auf die Möglichkeit, Mittel im Vorgriff auf anstehende Rechnungen abzurufen und nehmen dies erst vor, wenn die Rechnungen tatsächlich vorliegen.

  • Krankenhäuser und Rehakliniken (MWG)

Fünf Krankenhäuser und zwei Rehakliniken wurden schwer beschädigt. Sechs Einrichtungen werden wiederhergestellt. Das Krankenhaus Trier-Ehrang bleibt nach der Entscheidung des Trägers geschlossen. An die von der Flut betroffenen Kliniken wurden bis zum 14.06.2023 insgesamt Fördermittel in Höhe von 76.960.768,33 Euro bewilligt.

Davon entfallen 54.187.399,94 Euro auf den Wiederaufbau von drei Kliniken und einer Rehaklinik. Der Differenzbetrag entfällt auf Einkommenseinbußen und dringend erforderliche temporäre Maßnahmen wie Soforthilfen und Mietförderung.

Bis 14. Juni 2023 wurden Fördermittel in Höhe von 39.669.946,40 Euro an die betroffenen Kliniken ausgezahlt. Das Land hat eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Ahrweiler und dem Hospiz-Verein Rhein-Ahr, der Dr. von Ehrenwall'schen Klinik und der DRK-Fachklinik Bad Neuenahr zur Unterstützung der Kreisverwaltung bei der Planung und Koordination der Hilfen im Bereich der psychischen Gesundheit unter den besonderen Herausforderungen der Flutkatastrophe und beim Aufbau eines regionalen Traumanetzwerks unterzeichnet. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt diese Zusammenarbeit bis zum Jahr 2023 mit 183.000 Euro. Anfang Dezember 2021 öffnete das Traumahilfezentrum in Grafschaft-Lantershofen. Dort werden kostenfreie offene Sprechstunden für Menschen aller Altersgruppen mit psychischen oder psychosozialen Problemen und für Helfer angeboten. Hier finden Einzelberatungen sowie Gruppenangebote für Betroffene und für Helfer statt. Darüber hinaus werden Fortbildungen durchgeführt. Das Land Rheinland-Pfalz finanziert die Arbeit des Traumahilfezentrums zunächst für drei Jahre mit gut 760.000 Euro.

  • Aufbauhilfe Unternehmen (MWVLW)

Wöchentlich aktuelle Zahlen finden Sie für die kurzfristige Berichterstattung hier: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/aufbauhilfe-bearbeitungsstand.html

Im Bereich der Unternehmen lagen zum 12. Juni 2023 500 Anträge vollständig vor, davon sind 474 Anträge mit einem Volumen von rund 342,8 Millionen Euro bewilligt.

  • Aufbauhilfe Landwirtschaft / Weinbau (MWVLW)

Bisher (Stand 14. Juni 2023) wurden 97 Anträge über eine geprüfte Schadenshöhe von knapp 30,3 Millionen. Euro beim DLR Mosel eingereicht, davon 64 Anträge von Unternehmen aus dem Landkreis Ahrweiler. 6 Anträge mussten wegen fehlender Zuständigkeit des DLR Mosel abgelehnt werden. Von den verbleibenden 91 Anträgen sind inzwischen 48 Anträge zur Schlusszahlung (53 % der Anträge) beschieden, für 19 Anträge konnten Abschlagszahlungen (21 % der Anträge) beschieden und ausgezahlt werden. Insgesamt wurden bisher 14.439.530 Euro bewilligt, wovon 14.318.661 Euro ausgezahlt wurden.

Aufbauhilfe Flächen: Bei den Kreisverwaltungen liegen (Stand 2. Juni 2023) 318 Anträge für insgesamt 914 ha geschädigte Flächen vor. Davon wurden für den Landkreis Ahrweiler 242 Anträge gestellt. Bisher wurden Aufbauhilfen Fläche Stand (16. Juni 2023) in Höhe von 2.247.949 Euro ausgezahlt.

  • Private Wiederaufbauhilfe (FM)

Wöchentlich aktuelle Zahlen finden Sie für die kurzfristige Berichterstattung hier: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/aufbauhilfe-bearbeitungsstand.html

Mit Stand 12. Juni 2023 konnten insgesamt 11.390 Anträge mit einem Volumen von rund 140 Millionen Euro für Schäden am Hausrat bewilligt werden. Vollständig gestellte Anträge werden innerhalb weniger Werktage bewilligt. Auszahlungen erfolgen kurz darauf. Dies entspricht einer Bewilligungsquote von 96 Prozent bezogen auf alle vollständig vorliegenden Anträge (11.840).

In der Gebäudestrecke wurden 3.077 Wiederaufbauanträge betreffend beschädigter und zerstörter Wohngebäude mit einem Volumen von 496,5 Millionen Euro bewilligt. Dies entspricht einer Bewilligungsquote von rund 95 Prozent bezogen auf alle vollständig vorliegenden Anträge (3.222). Die Auszahlung von Abschlagszahlungen und weiteren Mittelabrufen erfolgt sehr zügig innerhalb weniger Tage, so dass die benötigte Liquidität schnell zur Verfügung steht.

Broschüre: Zwei Jahre Wiederaufbau in Rheinland-Pfalz

Borschüre zwei Jahre Wiederaufbau RLP

Zum zweiten Jahrestag der Naturkatastrophe im Ahrtal legt die Landesregierung eine Broschüre zum Wiederaufbau vor. Auf 40 Seiten ist dokumentiert, was die vielen Helferinnen und Helfer, die Beteiligten auf Landkreis-, Stadt- und Gemeindeebene, die Hilfsorganisationen, die Wirtschaft, unzählige Initiativen und die Landesregierung in den 24 Monaten nach der Flut erreicht haben. Die Broschüre zum Download finden Sie hier.

Video: Ein Jahr nach der Flutkatastrophe im Ahrtal: Gemeinsam bauen wir wieder auf!

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Aktuelle Pressemeldungen zum Wiederaufbau